Zur Freimessung in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur Gaswarngeräte eingesetzt werden, bei denen die messtechnische Funktionsfähigkeit für den Explosionsschutz nachgewiesen ist. Nur mit einem funktionsgeprüften Gerät, das nach den strengen Richtlinien der EG Baumusterprüfbescheinigung geprüft wurde, kann der Anwender wirklich sicher sein.
Bei der Prüfung und Zertifizierung der Messfunktion von Gasmessgeräten und Gaswarngeräten ist DEKRA als Europäische Benannte Stelle anerkannt. Unabhängige Experten prüfen und zertifizieren Geräte mit einer Messfunktion für den Explosionsschutz gemäß der ATEX-Richtlinie 94/9/EG und Geräte zur Messung von Sauerstoff und toxischen Gasen als anerkannte Prüfstelle der Berufsgenossenschaften.
Gasmessgeräte und Gaswarngeräte, die einer Baumusterprüfung der messtechnischen Funktion unterzogen wurden, bieten die Sicherheit, dass sie auch bei unterschiedlichsten Betriebsbedingungen ihren Einsatzzweck fehlerfrei erfüllen. Wie die T 021 und T 023 der BG Chemie deutlich aufzeigt, dürfen zur Freimessung in explosionsgefährdeten Bereichen (Zone 0 und Zone 1) nur Gaswarngeräte eingesetzt werden, bei denen die messtechnische Funktionsfähigkeit für den Explosionsschutz nachgewiesen ist.
Für die persönliche Sicherheit hat die GfG als Nachfolge für den Polytector II das kleinere Mehrgas-Messgerät Microtector II der DEKRA EXAM/ PFG zur Begutachtung vorgelegt und kürzlich die Funktion attestiert bekommen. Die innovativen Mehrgas-Messgeräte der Microtector II Serie G460 und G450 haben nach Monaten der Prüfung die strengen Anforderungen der Funktionsprüfung erreicht und erfüllen die Normen EN 60079-29-1 (Explosive Gase), EN 50104 (Sauerstoff) sowie EN 45544 (Toxische Gase).